Unsere Vereinsgewässer

Angeln, Erholung und Naturschutz an fünf Teichen

Beschreibung der Gewässer

Unser Verein bewirtschaftet fünf Teiche mit einer Gesamtfläche von 14 000 m². Die Teiche werden vom Goldbach mit frischem Wasser versorgt und sind reich an heimischen Fischarten. Einer der Teiche dient ausschließlich der Haltung unserer Forellenbestände; in den anderen Teichen schwimmen Aale, Hechte, Karpfen, Zander, Barsche, Waller und weitere Arten. Durch ständige Pflege und Nachbesatz sorgen unsere Gewässerwarte für gesunde Fischbestände. Die Wasserqualität wird regelmäßig geprüft und die Zu‑ und Abflüsse werden je nach Bedarf reguliert.

Unsere Gewässer dienen nicht nur der Ausübung des Angelsports, sondern auch der Erholung unserer Mitglieder und ihrer Familien. Sie tragen zum Natur‑ und Umweltschutz bei und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier‑ und Pflanzenarten.

Gewässerordnung des ASV-Dortmund-Brackel 1969 e.V.

Die folgenden Bestimmungen regeln die Nutzung unserer Vereinsgewässer. Sie basieren auf den gesetzlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und ergänzen diese durch vereinsinterne Regelungen.

§ 1 – Angelberechtigung

Wer an den Vereinsgewässern angeln möchte, muss einen gültigen Jahresfischereischein, einen Sportfischerpass, eine Angelerlaubnis für das Vereinsgewässer und einen gültigen Personalausweis mitführen. Mitglieder dürfen nur nach Zahlung des Jahresbeitrags und des Wasserbeitrags angeln.

§ 2 – Fang‑ und Schonzeiten

Für die einzelnen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße des Landes Niedersachsen.Die Gewässerwarte können aus Gründen einer ordentlichen Bewirtschaftung des Vereinsgewässers und unter Berücksichtigung der Fischereigesetze Fang- und Schonzeiten und Mindestmaße ändern. Änderungen oder ergänzende Regeln werden durch Aushang an der Hütte bekanntgegeben.

§ 3 – Fanggeräte

Erlaubt sind zwei Handangeln. Die ausgelegten Angeln sind so zu beaufsichtigen, dass eine unnötige Flucht des gehakten Fisches vermieden wird.; Anfüttern ist verboten. Es sind alle Köder erlaubt, ausgenommen künstlicher Teig. Fliegenfischen ist nur zulässig, wenn dadurch andere Angler nicht gefährdet oder beinträchtigt werden. Das Gerät muss der Fischgröße angepasst sein. Zum Fang von Köderfischen darf eine Senkegenutzt werden; das Einsetzen von Fischen aus fremden Gewässern ist verboten.

§ 4 – Behandlung der Fische

Gefangene Fische sind sofort waidgerecht zu betäuben und zu töten. Setzkescher müssen mindestens 3,5–4,0 m lang und 50 cm im Durchmesser sein und durch Ringe offen gehalten werden. Fischreste dürfen nicht ins Wasser gelangen, sondern sind zu vergraben.

§ 5 – Verhalten der Mitglieder

Auf dem Vereinsgelände ist stets Rücksichtnahme geboten. Weisungen des Vorstands und der Gewässerwarte sind zu befolgen. ;Alle angeln grundsätzlich auf ihr eigenes Limit. Ausnahmen bedürfen vorher der Genehmigung des Vorstands. Das Gelände ist ordentlich und pfleglich zu behandeln und stets sauber zu hinterlassen.

§ 6 – Arbeitstermine

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den festgelegten Arbeitsterminen teilzunehmen. Die Gewässerwarte legen die Termine fest und können bei Bedarf zusätzliche Arbeiten vergeben. Arbeiten außerhalb der angesetzten Termine müssen mit dem Gewässerwart abgestimmt werden. Die Gewässerwarte dokumentieren Inhalt und Umfang der geleisteten Arbeiten.

§ 7 – Fischereiaufsicht

Der Vorstand und die Gewässerwarte sind berechtigt, die Fanggeräte und den Fang zu kontrollieren. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 8 – Aufzeichnungspflichten

Für jedes An- und Abmelden am Vereinsgewässer ist eine Anwesenheitsliste sowie eine Fangliste auszufüllen. Diese Listen befinden sich in der Vereinshütte.

§ 9 – Angelverbote

Das Angeln ist grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt. Der Vorstand kann jedoch Angelverbote verhängen, z. B. an Arbeitstagen, bei Fischkrankheiten, bei Hochwasser, zum Hüttenfest oder bei behördlichen Anordnungen. Bei Eis darf die Eisfläche nicht betreten werden; das Eisangeln ist verboten.